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Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

Schwimmschule Nemo · Inh. Jenny Sophie Gahl · Etzelstraße 2a, 53179 Bonn · Stand Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für sämtliche Schwimmkurse, Intensivkurse, Einzelstunden sowie sonstige Angebote der Schwimmschule Nemo. Ergänzend gelten die jeweils einschlägigen Haus- und Badeordnungen der genutzten Schwimmbäder.

Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in bzw. die erziehungsberechtigte Person diese Bedingungen verbindlich an und verpflichtet sich, die jeweils geltenden Haus- und Badeordnungen zu lesen und einzuhalten.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Website der Schwimmschule Nemo.

(2) Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Teilnehmer bzw. die erziehungsberechtigte Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

(3) Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung der Schwimmschule Nemo bzw. der automatisierten Buchungsbestätigung zustande.

(4) Die Kursplätze sind begrenzt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach erfolgreicher Buchung und vollständiger Zahlung.

(5) Die im Buchungsprozess abgefragten Angaben und Einwilligungen sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

(6) Über die Website kann eine Kursauswahl (Warenkorb) per Link geteilt oder von der Schwimmschule Nemo als unverbindliche Empfehlung versendet werden. Ein solcher Link stellt kein Angebot dar und reserviert keine Kursplätze. Maßgeblich sind Verfügbarkeit und Preis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Buchung. Ein angegebenes Gültigkeitsdatum bezieht sich ausschließlich auf die Abrufbarkeit der Empfehlung.

§ 3 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung wird unmittelbar während des Buchungsvorgangs über die auf der Website angebotene Zahlungsmethode eingeleitet. Angeboten wird die Zahlung per Banküberweisung über den Zahlungsdienstleister Stripe; die hierfür erforderlichen Überweisungsdaten (Bankverbindung und Verwendungszweck) werden im Anschluss an die Buchung angezeigt und zusätzlich per E-Mail übermittelt.

(2) Mit dem erfolgreichen Abschluss des Buchungs- und Zahlungsvorgangs wird der ausgewählte Kursplatz verbindlich für den Teilnehmer reserviert und steht anderen Interessenten nicht mehr zur Verfügung. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zeitraum, in dem sich die Überweisung noch in der Bearbeitung befindet.

(3) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von sieben Tagen ab Buchung zu überweisen. Geht die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist ein, ist die Schwimmschule Nemo berechtigt, die Buchung aufzuheben und den Kursplatz erneut zu vergeben; hierüber wird per E-Mail informiert. Eine Erinnerung erfolgt in der Regel vor Ablauf der Frist.

(4) Wird der Zahlungsvorgang nicht abgeschlossen oder vorzeitig abgebrochen, kommt kein Vertrag zustande und es wird kein Kursplatz reserviert. Der Teilnehmer wird hierüber per E-Mail informiert und kann die Buchung jederzeit erneut vornehmen.

(5) Nach Zahlungseingang wird automatisch eine Rechnung ausgestellt und per E-Mail übermittelt.

§ 4 Kursdauer

(1) Mit der Buchung wird ausschließlich der jeweils ausgewählte Kurs bzw. Kursblock gebucht.

(2) Die Dauer sowie die Anzahl der Kurseinheiten ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung auf der Website.

(3) Nach Ablauf des gebuchten Kurses endet das Vertragsverhältnis automatisch. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

(4) Für die Teilnahme an einem weiteren Kurs ist eine erneute Buchung über die Website erforderlich.

§ 5 Kursformen und Gruppengrößen

(1) Die Schwimmschule Nemo bietet Einzel-, 2er-, 3er- und Gruppenkurse an.

(2) In Gruppenkursen wird grundsätzlich ein Betreuungsschlüssel von ca. einer Lehrkraft je sechs bis acht Teilnehmer (1:6 bis 1:8) angestrebt.

(3) Bei größeren Gruppen oder wenn dies aus pädagogischen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist, setzt die Schwimmschule Nemo eine zusätzliche Lehrkraft ein.

(4) Die konkrete Gruppengröße sowie die Gruppenzusammensetzung können je nach Alter, Leistungsstand, Wasserfläche, Kursart und organisatorischen Erfordernissen variieren. Die Schwimmschule Nemo behält sich entsprechende Anpassungen vor.

(5) Ziel der Gruppeneinteilung ist es, ein hohes Maß an Sicherheit, eine angemessene individuelle Förderung sowie eine bestmögliche Unterstützung der Teilnehmer während des Unterrichts zu gewährleisten.

(6) Ein Anspruch auf eine bestimmte Gruppengröße, Gruppenzusammensetzung oder die Einteilung in eine bestimmte Gruppe besteht nicht.

§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher

Bei den Schwimmkursen der Schwimmschule Nemo handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen festen Termin bzw. einen konkret bestimmten Zeitraum erbracht werden. Für solche Verträge besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Kurse werden jeweils verbindlich für bestimmte Kurswochen, Wochentage, Uhrzeiten, Standorte und Teilnehmerplätze gebucht; mit Abschluss der Buchung wird der ausgewählte Kursplatz verbindlich reserviert.

Soweit im Einzelfall dennoch ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen sollte, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Verlangt der Teilnehmer in diesem Fall ausdrücklich, dass die Schwimmschule Nemo vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Durchführung des gebuchten Kurses beginnt, und bestätigt er seine Kenntnis vom möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts, gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht und dessen Erlöschen.

Für Rücktritt, Abmeldung und Stornierung gelten die Regelungen in § 7 dieser AGB. Freiwillige Kulanzentscheidungen (z. B. Erstattung, Gutschrift oder Umbuchung) bleiben im Einzelfall unberührt.

§ 7 Rücktritt, Stornierung und Nichterscheinen

(1) Nach Abschluss der Buchung gelten die Stornierungs- und Rücktrittsregelungen dieser AGB.

(2) Bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung versäumter Kurseinheiten.

(3) Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schwimmschule kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Stornierungs- und Umbuchungsanfragen können über das entsprechende Formular auf der Website gestellt werden. Das Absenden einer Anfrage führt nicht automatisch zur Stornierung oder Erstattung; die Anfrage wird anhand dieser AGB geprüft und separat per E-Mail beantwortet.

(5) Bei einer Umbuchung oder einem Wechsel der Kursform gilt der zum Zeitpunkt der Umbuchung gültige Preis des neuen Kurses. Ist der neue Kurs teurer, ist die Differenz vor dem ersten Termin des neuen Kurses nachzuzahlen; hierfür wird ein Zahlungslink bereitgestellt. Ist der neue Kurs günstiger, wird der Differenzbetrag erstattet oder – nach Wahl des Teilnehmers – als Gutschein gutgeschrieben. Erfolgt die Umbuchung, weil der ursprünglich gebuchte Kurs nicht zustande gekommen ist oder von der Schwimmschule abgesagt wurde, wird für einen gleichwertigen Ersatzkurs keine Nachzahlung verlangt.

§ 8 Krankheit des Teilnehmers

(1) Nicht wahrgenommene Termine können grundsätzlich nicht nachgeholt oder erstattet werden.

(2) Bei krankheitsbedingtem vollständigem Ausfall eines Intensivkurses kann bei Vorlage eines ärztlichen Attests bis spätestens zum zweiten Kurstag eine einmalige Anrechnung auf einen späteren Kurs erfolgen. Der Anspruch verfällt nach 12 Monaten.

§ 9 Kursausfall durch die Schwimmschule

(1) Muss eine Kurseinheit aufgrund von Krankheit der Lehrkraft, technischer Defekte, Badschließungen, höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder sonstiger Umstände, die die Schwimmschule nicht zu vertreten hat, ausfallen, wird die ausgefallene Einheit grundsätzlich an den bestehenden Kursblock angehängt. Der Kursblock verlängert sich in diesem Fall automatisch um die entsprechende Anzahl ausgefallener Unterrichtseinheiten.

(2) Ist eine Verlängerung des Kursblocks aus organisatorischen Gründen nicht möglich, bemüht sich die Schwimmschule um einen geeigneten Ersatztermin. Dieser erfolgt ausschließlich nach vorheriger Absprache und im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten.

(3) Ein Anspruch auf einen frei wählbaren Ersatztermin, einen bestimmten Wunschtermin oder eine Durchführung zu einem vom Teilnehmer gewünschten Zeitpunkt besteht nicht.

(4) Wird die ausgefallene Kurseinheit durch die Verlängerung des Kursblocks, einen Ersatztermin oder eine Ersatzlehrkraft ersetzt, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung der Kursgebühr.

(5) Kann eine Nachholung aus organisatorischen Gründen ausnahmsweise nicht erfolgen, besteht ebenfalls kein Anspruch auf eine Barauszahlung oder Rückerstattung. Die Schwimmschule kann nach eigenem Ermessen stattdessen eine entsprechende Gutschrift oder einen Gutschein für einen zukünftigen Kurs ausstellen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

(6) Ausfälle, Nachhol- und Ersatztermine werden per E-Mail mitgeteilt. Über einen in der E-Mail enthaltenen persönlichen Link kann ein Ersatztermin bestätigt werden; die Bestätigung dient ausschließlich der Planungssicherheit der Schwimmschule. Eine unterbliebene Bestätigung führt weder zum Verlust des Ersatztermins noch begründet sie einen Anspruch auf Erstattung oder einen weiteren Ersatztermin.

§ 9a Nichtzustandekommen eines Kurses

(1) Die Durchführung eines Kurses setzt eine Mindestteilnehmerzahl voraus. Wird diese bis kurz vor Kursbeginn nicht erreicht oder kann der Kurs aus organisatorischen Gründen insgesamt nicht stattfinden, informiert die Schwimmschule Nemo die betroffenen Teilnehmer unverzüglich per E-Mail.

(2) Die Teilnehmer erhalten in diesem Fall die Möglichkeit, zwischen (a) der Umbuchung in einen anderen passenden Kurs, (b) dem Wechsel der Kursform (z. B. von einem Gruppenkurs in einen 2er-, 3er- oder Einzelkurs) und (c) der Stornierung mit vollständiger Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren zu wählen. Die Auswahl kann über einen persönlichen Link in der E-Mail oder formlos gegenüber der Schwimmschule erklärt werden.

(3) Der persönliche Link ist ab Versand der Mitteilung 14 Tage gültig. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, setzt sich die Schwimmschule erneut mit den Teilnehmern in Verbindung; die Buchung bleibt bis zur Klärung unverändert bestehen.

(4) Die Auswahl über den Link ist eine Erklärung des Teilnehmers, löst jedoch weder eine automatische Zahlung noch eine automatische Stornierung aus. Umbuchung, Kursform-Wechsel und Erstattung werden von der Schwimmschule umgesetzt und gesondert per E-Mail bestätigt. Für Preisunterschiede gilt § 7 Abs. 5.

(5) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, bestehen nicht, soweit die Schwimmschule das Nichtzustandekommen nicht zu vertreten hat.

§ 9b Gutscheine und Gutschriften

(1) Von der Schwimmschule Nemo ausgestellte Gutscheine sind ausschließlich für eigene Leistungen der Schwimmschule Nemo einlösbar und werden bei der Buchung über die Website mit dem Kurspreis verrechnet.

(2) Gutscheine können auch in Teilbeträgen eingelöst werden. Ein nicht verbrauchtes Restguthaben bleibt erhalten und kann bei einer späteren Buchung verwendet werden.

(3) Gutscheine sind zeitlich unbegrenzt gültig, sofern auf dem Gutschein selbst kein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben ist. Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften bleiben unberührt.

(4) Eine Barauszahlung, Verzinsung oder ein Umtausch von Gutscheinen oder Restguthaben ist ausgeschlossen.

(5) Die Schwimmschule Nemo kann mit befreiender Wirkung an denjenigen leisten, der den Gutscheincode einlöst. Der Code ist daher sorgfältig aufzubewahren; eine Mehrfacheinlösung ist ausgeschlossen.

(6) Wird eine Buchung, für die ein Gutschein eingelöst wurde, storniert, wird der eingelöste Betrag wieder als Gutscheinguthaben gutgeschrieben.

§ 10 Wetterbedingte Einschränkungen und Ausfälle

(1) Schwimmkurse im Freibad finden grundsätzlich auch bei Regen statt.

(2) Bei Gewitter, Sturm, behördlichen Unwetterwarnungen oder Schließung des Bades aus Sicherheitsgründen kann die Schwimmschule Kurse kurzfristig absagen, unterbrechen oder abbrechen.

(3) Die Entscheidung über die Durchführung trifft ausschließlich die Schwimmschule Nemo in Abstimmung mit dem Badepersonal.

(4) Ausgefallene Stunden werden nach Möglichkeit nachgeholt oder an den Kursblock angehängt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Nachholtermin besteht nicht.

§ 11 Aufsichtspflicht und Versicherung

(1) Die Aufsichtspflicht beginnt ausschließlich mit der persönlichen Übergabe des Teilnehmers an die Lehrkraft am Beckenrand zur vereinbarten Kurszeit und endet mit der Übergabe nach Kursende.

(2) Vor und nach dem Kurs sowie in Umkleiden, Duschen und sonstigen Bereichen des Schwimmbades liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten.

(3) Ein eigenständiges Betreten des Schwimmbades oder der Schwimmhalle vor Beginn der Aufsichtspflicht erfolgt auf eigene Verantwortung bzw. auf Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

(4) Während der Unterrichtszeit sind die Teilnehmer im Rahmen der betrieblichen Haftpflichtversicherung der Schwimmschule versichert.

§ 12 Gesundheit und Teilnahmevoraussetzungen

(1) Die Teilnahme setzt gesundheitliche Eignung voraus.

(2) Ansteckende Krankheiten sowie sicherheitsrelevante gesundheitliche oder pädagogische Besonderheiten sind der Schwimmschule vor Kursbeginn mitzuteilen.

(3) Hierzu zählen insbesondere Allergien, Epilepsie, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen, starke Ängste vor Wasser sowie sonstige für die Sicherheit relevante Besonderheiten.

(4) Die Schwimmschule ist berechtigt, Teilnehmer bei gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Bedenken vom Kurs auszuschließen.

§ 13 Einlass, Begleitpersonen, Umkleiden und Pünktlichkeit

(1) Der Einlass zum Schwimmbad erfolgt grundsätzlich durch die Schwimmschule und wird in der Regel ca. 5 Minuten vor Beginn der jeweiligen Kurseinheit ermöglicht.

(2) Der Einlass erfolgt grundsätzlich über das Drehkreuz bzw. den von der Schwimmschule mitgeteilten Zugang. In Einzelfällen können aufgrund organisatorischer, sicherheitsrelevanter oder durch den jeweiligen Bäderbetrieb vorgegebener Rahmenbedingungen abweichende Einlassregelungen gelten.

(3) Wird der Einlass innerhalb der vorgesehenen Einlasszeit versäumt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen nachträglichen Zutritt, eine Verlängerung der Unterrichtszeit, eine Nachholung der Stunde oder eine Erstattung der Kursgebühr.

(4) Bei 2er-, 3er- und Gruppenkursen ist absolute Pünktlichkeit erforderlich. Verspätetes Erscheinen berechtigt nicht zur Verlängerung oder Nachholung der Unterrichtseinheit.

(5) Um einen ungestörten, konzentrierten und pädagogisch sinnvollen Unterricht zu ermöglichen, wird grundsätzlich darum gebeten, dass sich Begleitpersonen nicht unmittelbar am Beckenrand oder in direkter Nähe der Kursgruppe aufhalten.

(6) In den Bonner Bädern dürfen Begleitpersonen den Unterricht grundsätzlich beobachten, sofern dies nach der jeweiligen Haus- und Badeordnung zulässig ist. Der Zutritt zur Schwimmhalle ist ausschließlich in Badebekleidung oder geeigneter Sportbekleidung sowie mit Badeschuhen gestattet.

(7) In den KölnBädern dürfen Begleitpersonen die Teilnehmer grundsätzlich lediglich beim Umziehen und Duschen unterstützen. Mit Kursbeginn müssen die Begleitpersonen die Schwimmhalle sowie die Umkleidebereiche verlassen und sich außerhalb des Badebereichs bzw. im Eingangsbereich aufhalten.

(8) In Hallenbädern dürfen die vorhandenen Umkleiden und Duschen entsprechend der jeweiligen Haus- und Badeordnung genutzt werden.

(9) Bei den wöchentlichen Abendkursen in Freibädern stehen die Umkleiden und Innenduschen grundsätzlich nicht zur Verfügung, da die Reinigungsarbeiten des Bäderbetriebs bereits begonnen haben. Die Teilnehmer werden gebeten, bereits in Badebekleidung zu erscheinen. Die Beckenduschen am Schwimmbecken können genutzt werden.

(10) Für Intensivkurse, Ferienkurse sowie einzelne Bäder können abweichende Regelungen hinsichtlich Einlass, Umkleiden, Duschen und Begleitpersonen gelten.

§ 14 Verhalten im Schwimmbad

(1) Den Anweisungen der Lehrkräfte und des Badepersonals ist Folge zu leisten.

(2) Die jeweils geltende Haus- und Badeordnung des genutzten Schwimmbades ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen. Die Teilnehmer sowie deren Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, sich vor Kursbeginn über die geltenden Regelungen zu informieren und diese während des gesamten Aufenthalts im Schwimmbad einzuhalten.

(3) Verstöße gegen die Haus- und Badeordnung oder gegen Anweisungen der Schwimmschule bzw. des Badepersonals können zum Ausschluss vom Unterricht führen. Eine Erstattung erfolgt in diesem Fall nicht.

(4) Das Benutzen von Kameras oder Mobilgeräten mit Aufnahmefunktion im Schwimmbereich ist aus Datenschutz- und Persönlichkeitsgründen untersagt.

§ 15 Haftung

(1) Die Schwimmschule haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Schwimmschule auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

(4) Für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

(5) Für Schäden außerhalb der Unterrichtszeit haftet die Schwimmschule nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

§ 16 Schwimmabzeichen

(1) Schwimmabzeichen werden ausschließlich bei erfüllter Leistung gemäß den offiziellen Anforderungen der deutschen Schwimmverbände vergeben.

(2) Die Entscheidung über das Bestehen eines Schwimmabzeichens liegt ausschließlich bei den prüfungsberechtigten Lehrkräften der Schwimmschule Nemo.

(3) Ein Anspruch auf die Vergabe eines Schwimmabzeichens besteht nicht.

(4) Die Bezeichnungen der Kurse (z. B. Seepferdchen-, Bronze-, Silber- oder Goldkurs) dienen ausschließlich der Einordnung des Leistungsniveaus und der jeweiligen Kursziele. Aus der Teilnahme an einem entsprechenden Kurs oder Kursblock ergibt sich kein Anspruch darauf, das jeweilige Schwimmabzeichen innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder einer bestimmten Anzahl an Unterrichtseinheiten zu erreichen.

(5) Die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung der Teilnehmer ist unterschiedlich und hängt insbesondere von Alter, Vorerfahrungen, Übungshäufigkeit, Motivation, regelmäßiger Teilnahme sowie dem Üben außerhalb des Unterrichts ab. Die Schwimmschule Nemo übernimmt daher keine Garantie für das Erreichen eines bestimmten Schwimmabzeichens oder Lernfortschritts innerhalb einer bestimmten Anzahl an Unterrichtseinheiten.

(6) Theoretische Inhalte und Voraussetzungen der jeweiligen Schwimmabzeichen, insbesondere Baderegeln, Selbstrettung, Fremdrettung sowie sonstige prüfungsrelevante Theorieinhalte, sind eigenständig außerhalb des Unterrichts zu üben und zu lernen. Die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte sind mitverantwortlich dafür, dass diese Inhalte beherrscht werden.

(7) Für die Abnahme und Ausstellung eines Schwimmabzeichens fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,00 € an.

§ 17 Folgekurs und Kursplatz

(1) Ein Anspruch auf einen festen Platz in einem Folgekurs besteht nicht automatisch.

(2) Eine Reservierung erfolgt nur nach rechtzeitiger Anmeldung.

(3) Die Übertragung eines gebuchten Kursplatzes auf eine andere Person ist nur nach vorheriger Zustimmung der Schwimmschule Nemo möglich.

§ 18 Datenschutz und Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt über die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse, telefonisch sowie – soweit angeboten – über das Kundenkonto oder Kontaktformular der Website.

Wichtige Informationen (z. B. Buchungsbestätigungen, Kursänderungen, Absagen oder organisatorische Hinweise) werden über diese Kommunikationswege übermittelt.

WhatsApp dient ausschließlich allgemeinen Anfragen und der Kundenkommunikation. Buchungen erfolgen ausschließlich über die Website.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Organisation und Durchführung der Kurse verarbeitet. Einzelheiten, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechten nach der DSGVO, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.

§ 19 Foto- und Videoaufnahmen

Foto- und Videoaufnahmen der Teilnehmer werden ausschließlich nach vorheriger gesonderter schriftlicher Einwilligung der Teilnehmer bzw. der Erziehungsberechtigten angefertigt und verwendet. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 20 Änderungen des Kursangebots

(1) Änderungen von Kurszeiten, Kursorten, Lehrkräften, Wasserflächen, Gruppenzusammensetzungen, Einlasszeiten sowie organisatorischen Abläufen bleiben vorbehalten, insbesondere aufgrund von Vorgaben der Bäderbetriebe, behördlichen Anordnungen, Sicherheitsgründen oder sonstigen organisatorischen Erfordernissen.

(2) Soweit die Änderungen für die Teilnehmer zumutbar sind, begründen sie keinen Anspruch auf Kündigung, Minderung, Erstattung oder Schadensersatz.

(3) Die Schwimmschule Nemo legt großen Wert auf Kontinuität und versucht grundsätzlich, die Teilnehmer möglichst durch dieselben Lehrkräfte betreuen zu lassen, um eine vertrauensvolle Beziehung und eine positive Lernatmosphäre aufzubauen.

(4) Aufgrund von Krankheit, Urlaub, Fortbildungen, personellen Engpässen oder sonstigen organisatorischen Gründen kann es jedoch zu vorübergehenden oder kurzfristigen Wechseln der Lehrkräfte kommen.

(5) Solche Änderungen können auch ohne vorherige Ankündigung erfolgen und sind von den Teilnehmern bzw. Erziehungsberechtigten zu akzeptieren.

(6) Ein Anspruch auf Unterricht bei einer bestimmten Lehrkraft besteht nicht.

§ 21 Änderungen dieser AGB und organisatorischer Regelungen

(1) Die Schwimmschule Nemo ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen sowie organisatorische Regelungen anzupassen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht. Hierzu zählen insbesondere Änderungen gesetzlicher Vorschriften, Vorgaben der Bäderbetriebe, Sicherheitsanforderungen oder organisatorische Erfordernisse.

(2) Über wesentliche Änderungen werden die Teilnehmer bzw. Erziehungsberechtigten rechtzeitig in Textform (z. B. per WhatsApp oder E-Mail) informiert.

(3) Die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gilt für neu gebuchte sowie fortgeführte Kursblöcke ab dem Zeitpunkt der Mitteilung.

§ 22 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Bonn, soweit gesetzlich zulässig.

§ 23 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Gerichtsstand: Bonn. Maßgeblich ist die vollständige PDF-Fassung: AGB & Einverständniserklärung (PDF).